Update März 2022: Das Förderprogramm ist, aufgrund der großen Anzahl an Anträgen, bereits im Februar wieder ausgesetzt worden. Neue Anträge können derzeit nicht gestellt werden.
Die Förderung durch die Sächsische Aufbaubank SAB verfolgt den Zweck der Einführung von innovativen Energietechniken im privaten, öffentlichen und im gewerblichen Bereich.
Das aktuelle Förderprogramm trägt den Titel „Stromspeicher mit/ohne Ladestation (RL Speicher)“. Eine Zuwendung gibt es für die Errichtung dezentraler Stromspeicher (inkl. Quartierspeicher und Nachrüstsätze), die mit Strom aus Photovoltaikanlagen betrieben werden. Gefördert wird auch die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Wallbox), jedoch nur in Kombination mit dem Stromspeicher.
Gefördert werden die Nettoausgaben für den Stromspeicher und die Ladestation einschließlich der Kosten für Montage, Transport sowie der Wechselrichter für den Stromspeicher.
Nicht förderfähig sind Eigenbauten und gebrauchte Geräte sowie alle Komponenten, die zur Erzeugung und zur Einspeisung (Wechselrichter für Photovoltaikanlagen) von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz erforderlich sind.
Gefördert wird nur, wenn der Stromspeicher dauerhaft mit einer Photovoltaikanlage und dem öffentlichen Netz verbunden ist. Die Nutzkapazität muss mindestens 2 kWh betragen und die PV-Anlage darf nicht mehr als 50% ihrer Nennleistung ins Netz einspeisen (Wirkleistungsbegrenzung).
Für die konventionellen Speicher gilt folgende Förderung:
500 € Sockelbetrag + 200 € pro kWh Speicher-Nutzkapazität >> Höchstbetrag 40.000 €
Eine Deckelung gibt es bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer maximalen Summe von 50.000 €. Die förderungsfähigen Zuwendungen müssen dabei mindestens 1.400 € (netto) betragen.
Bei Speicher-Nachrüstungen von Bestandsanlagen entfällt der Sockelbetrag i. H. v. 500 €, alle anderen Parameter bleiben unverändert.
Den Zuschuss beantragen kann jede natürliche und juristische Person des öffentlichen und privaten Rechts, sowie Freiberufler. Wichtig ist, dass der Antragsteller Eigentümer, Pächter oder Mieter der Fläche ist, auf der das Vorhaben realisiert werden soll. Das Grundstück muss sich selbstverständlich in Sachsen befinden.
Es darf in den letzten elf Kalendermonaten auf diesem Grundstück kein weiterer Stromspeicher installiert worden sein, der durch den Freistaat Sachsen gefördert wurde. Außerdem muss bei Antrag bereits ein Kostenvoranschlag vorliegen. Zusätzlich muss die Art des eingesetzten Wechselrichters angegeben werden. Bei Neubauten von gesamten Anlagen sind die Kosten für den Speicher extra auszuweisen.
Eine einzelne Ladestation wird nicht gefördert, sondern nur in Verbindung mit dem Einbau eines Batteriespeichers. Über die Höhe der Förderung entscheidet dabei die Art der Ladesäule bzw. Wallbox.
Für Ladepunkte mit Wechselstrom (AC): 400 € pro Ladepunkt
Für Ladepunkte mit Gleichstrom (DC): 1.500 € pro Ladepunkt
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