Das ändert sich für Photovoltaikanlagen ab 2023
Das veraltete Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde überarbeitet und längst überfällige Fehler korrigiert. Die neuen Regelungen erfreuen besonders Besitzer von Einfamilienhäusern. Vieles wurde verbessert und vereinfacht. Die Neuerungen traten am 30. Juli 2022 in Kraft, viele Regelungen des EEG 2023 gelten aber erst ab Januar 2023.
Erhöhung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Die gute Nachricht für all jene, die planen, sich in 2023 eine PV-Anlage bauen zu lassen ist, dass die Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhöht wird. Dabei wird jetzt in Überschuss- und Volleinspeise-Anlagen unterschieden.
Überschussanlagen oder auch Eigenverbrauchsanlagen sind Anlagen, bei denen der nicht selbst genutzte Solarstrom ins Netz eingespeist wird. Der Großteil des selbst produzierten Stroms wird selbst verbraucht.
Volleinspeise-Anlagen dagegen sind Anlagen, bei denen der gesamte Solarstrom ins Netz eingespeist und verkauft wird.
Netto-Einspeisevergütung in Ct/kWh für Dachanlagen bei Inbetriebnahme 30.07.22 – 31.01.24 (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 09/2022)
Anlagen auf Einfamilienhaus bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh. Bei Anlagen die größer als 10 kWp sind, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Aktuell gilt die Vergütung für jede Anlage, die bis zum 31.01.2024 ans Netz geht.
Beispiel Eigenverbrauchsanlage:
Eine 13 kWp-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,2 Ct/kWh und für die verbleibenden 3 kWp 7,1 Ct/kWh, im Durchschnitt also 7,95 Ct/kWh [(10 x 8,2 + 3 x 7,1)/13 = 7,95] Ct/kWh).
Beispiel Volleinspeise-Anlage:
Eine 13 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält für die ersten 10 kWp 13 Ct/kWh und für die verbleibenden 3 kWp 10,9 Ct/kWh, im Durchschnitt also 12,52 Ct/kWh [(10 x 13 + 3 x 10,9 = 12,52] Ct/kWh).
Erleichterungen für private PV-Anlagen auf dem Eigenheim
Das Thema Photovoltaikanlagen und Steuern ist vielen PV-Anlagenbetreibern in schlechter Erinnerung. Ein komplexes Thema was zusätzlichen Aufwand bedeutete. Glücklicher Weise hat die Bundesregierung im September 2022 Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaikanlagen beschlossen um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und den Einstieg in die solare Eigenversorgung zu erleichtern.
Bis jetzt galt: Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Haus betreibt, einen Teil des erzeugten Solarstroms in das öffentliche Stromnetz einspeist und dafür eine Vergütung erhält, ist aus Sicht des Finanzamts ein gewerblich tätiger Unternehmer mit allen steuerlichen Rechten und Pflichten.
Mit der Gesetzesänderung EEG 2023 wird die steuerliche Betrachtung für kleinere PV-Anlagenbetreiber erleichtert. Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 1. Januar 2023 installiert und in Betrieb genommen werden wird der Aufwand nun geringer. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht mehr notwendig.
Umsatzsteuer
Betreiber von privaten Photovoltaik-Anlagen dürfen sich freuen: Ab 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer bei Lieferung, Erwerb, Einfuhr und Installation von kleineren Solaranlagen, wie sie auf Einfamilienhäusern zu finden sind. Das gilt für alle Leistungen unmittelbar an den Anlagenbetreiber und für Anlagen, die auf oder in der Nähe von Privatwohnungen installiert werden.
Einkommensteuer
Der Betreiber einer privaten Photovoltaikanlage, mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp auf dem privaten Einfamilienhaus wird von der Ertragssteuer befreit. Bisher lag diese Grenze für Anlagen bei lediglich 10 kWp. Alle Einnahmen aus dem Stromverkauf (Förderung Photovoltaik über das EEG) an den Energieversorger und die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch müssen somit nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben und versteuert werden.
70 Prozent Regel entfällt
Eine weitere sinnvolle Gesetzesänderung ist der Wegfall der Einspeisebegrenzung. Das hat in der Vergangenheit nur zu unnötigem Stress bei Betreiber und Errichter geführt.
Photovoltaikanlagen dürfen wieder „hundert Prozent“ Strom einspeisen. Mit dem EEG 2023 entfällt ab 2023 die bisherige 70-Prozent-Regelung für alle neu installierten Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowattpeak.
Hintergrund: Seit dem EEG 2012 musste bei Photovoltaikanlagen, die Strom ins deutsche Netz einspeisen, ein sogenanntes Einspeisemanagement installiert werden, dass die Stromeinspeisung auf 70 Prozent drosselt. Sinn dieser 70-Prozent-Regelung war, dass der teure Ausbau des öffentlichen Stromnetzes, besonders im Niederspannungsnetz mit dieser Regelung nur auf 70 Prozent Modulleistung ausgelegt sein musste.
Der Wegfall der 70-Prozent-Regelung, die ursprünglich am 01.01.2023 greifen sollte, wurde auf den 14.09.2022 vorgezogen. Ab dem 01.01.2023 entfällt die Regelung auch für alle bestehenden Anlagen bis 7 Kilowatt Leistung. Alle Bestands-Anlagen zwischen 7 und 30 Kilowatt können sich ab dem 01.01.2023 durch den Einbau eines Smart Meters, einem intelligenten Messsystem, von der Begrenzung der Wirkleistung befreien.
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